© Landesdirektion Dresden
Aufgaben
Anleitung und Beratung
- Fachliche Anleitung der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte im Direktionsbezirk (Fachaufsicht).
- Entwickeln und Initiieren landesweiter Gleichstellungsprojekte. Diese Projekte - vor allem zur Durchsetzung gleicher Chancen von Frauen und Männern im Beruf – setzen wir dann mit den regionalen Partnern um.
- Beratung und Unterstützung interessierter Frauen beim Aufbau von Vereinen und bei der Schaffung von Netzwerken, z.B. für Unternehmerinnen oder für Frauen, die sich zur Problematik Gewalt gegen Frauen zusammenschließen wollen.
- Vergabe von Fördermitteln für Frauenvereine, Existenzgründerinnen/ Unternehmerinnen und Kommunen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit der Leitstelle für Gleichstellung von Frau und Mann im Sächsischen Staatsministerium für Soziales zusammen, z.B. bei der Unterstützung und Bekanntmachung frauenrelevanter Gesetze, Verordnungen etc. oder bei der Entwicklung von Modellprojekten oder Studien.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zugleich Frauenbeauftragte für die Landesdirektion selbst. In dieser Eigenschaft kontrolliert und fördert sie die Umsetzung des Sächsischen Frauenfördergesetzes.

