Förderung
Drei Förderbereiche
Grundlage unserer Fördermaßnahmen ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) vom 22.05.2007 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 24/2007 vom 14.06.2007).
Die Richtlinie enthält drei Förderbereiche für die LD Dresden:
1. Förderung von Gleichstellungsprojekten
- Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann sowie Geschlechtergerechtigkeit,
- Aufzeigen geschlechtsbezogener Benachteiligungen sowie deren Abbau und Vermeidung,
- Gleichberechtigte Teilhabe von Frau und Mann in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft,
- Stärkung und Mobilisierung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen von Frauen,
- Aufbau von Frauennetzwerken,
- Sensibilisierung der Bevölkerung für Gleichstellungsbelange
Zuschuss: - Gleichstellungsprojekte mit überregionalem Wirkungskreis, modellhaftem oder innovativem Charakter
jährlich bis zu 15.000 Euro - Maßnahmen (Tagungen, Seminare, Plakataktionen, Publikationen, Kurse etc.)
bis zu 5.000 Euro
2. Förderung von Projekten der Kommunen
- Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte
Zuschuss: - bis zu 3.000 Euro
3. Förderung von Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von
Frauen im ländlichen Raum
- Aufbau selbständiger Erwerbstätigkeit für dauerhaftem Haupterwerb von Existenzgründerinnen
- Unternehmenssicherung durch Unternehmens- oder Geschäftswelterweiterung oder Schaffung von Arbeitsplätzen
Zuschuss: - bis zu 5.000 Euro
Wie und wo können Sie Fördermittel beantragen?
Wollen Sie Fördermittel erhalten, müssen Sie einen Antrag bei uns einreichen. Antragsformulare können Sie im Service-Bereich der Gleichstellungs-Website downloaden.
Dann erfolgt die Prüfung der Anträge an Hand der Vorgaben der Richtlinie. Die Entscheidung wird Ihnen in Form eines Bescheides mitgeteilt.
Hinweis:
Mit der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit werden auch Projekte zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung unterstützt. Bewiligungsbehörde ist das Landesamt für Familie und Soziales.

