1. Hauptnavigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
  4. Marginalspalte rechts/Unternavigation
© Landesdirektion Dresden

Förderung


[01.08.2008]

Drei Förderbereiche


Grundlage unserer Fördermaßnahmen ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) vom 22.05.2007 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 24/2007 vom 14.06.2007).

Die Richtlinie enthält drei Förderbereiche für die LD Dresden:

1. Förderung von Gleichstellungsprojekten

  • Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann sowie Geschlechtergerechtigkeit,
  • Aufzeigen geschlechtsbezogener Benachteiligungen sowie deren Abbau und Vermeidung,
  • Gleichberechtigte Teilhabe von Frau und Mann in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft,
  • Stärkung und Mobilisierung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen von Frauen,
  • Aufbau von Frauennetzwerken,
  • Sensibilisierung der Bevölkerung für Gleichstellungsbelange

    Zuschuss:
  • Gleichstellungsprojekte mit überregionalem Wirkungskreis, modellhaftem oder innovativem Charakter
    jährlich bis zu 15.000 Euro
  • Maßnahmen (Tagungen, Seminare, Plakataktionen, Publikationen, Kurse etc.)
    bis zu 5.000 Euro

2. Förderung von Projekten der Kommunen 

  • Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte

    Zuschuss:
  • bis zu 3.000 Euro

3. Förderung von Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von
    Frauen im ländlichen Raum

  • Aufbau selbständiger Erwerbstätigkeit für dauerhaftem Haupterwerb von Existenzgründerinnen
  • Unternehmenssicherung durch Unternehmens- oder Geschäftswelterweiterung oder Schaffung von Arbeitsplätzen

    Zuschuss:
  • bis zu 5.000 Euro

Wie und wo können Sie Fördermittel beantragen?

Wollen Sie Fördermittel erhalten, müssen Sie einen Antrag bei uns einreichen. Antragsformulare können Sie im Service-Bereich der Gleichstellungs-Website downloaden.

Dann erfolgt die Prüfung der Anträge an Hand der Vorgaben der Richtlinie. Die Entscheidung wird Ihnen in Form eines Bescheides mitgeteilt.

Hinweis:
Mit der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit werden auch Projekte zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung unterstützt. Bewiligungsbehörde ist das Landesamt für Familie und Soziales.


 




... zum Seitenanfang

Kontakt

Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
Petra Eisfeldt

Stauffenbergallee2,
01099 Dresden,

Telefon ...0351 825-1050
Fax ...0351 8014514
E-Mail ...petra.eisfeldt@ldd.sachsen.de
Internet ...ldd.sachsen.de/gleichstellung